Anerkennung vom Handikapstand
Es haben das Recht, vorrangig ihren Aufenthalt in den dafür vorgesehene Zeiträume zu buchen, Personen mit Behinderung, Familien in denen folgenden Situation vorhanden sind:
- · Personen, die auch nur zeitweise (z.B. nach einem Unfall) einen barrierefreie architektonische und mit Rollstuhl zugängliche Unterkunft benötigen oder
- · Personen, die die Konnotation der Schwerkraft der Behinderung durch einen Schwerbehindertenausweis erkannt wurde (ehemaliges Gesetz 104/92)
- Personen, denen der Nachweis über die Bewertung der zivilen Invalide eine der folgenden Angaben beinhaltet:
- invalide mit vollständiger und dauerhafter Arbeitsunfähigkeit 100% und Bedarf einer kontinuierlicher Unterstützung, da nicht in der Lage ist, die täglichen Lebenshandlungen auszuführen (Gesetz 18/1980 und Gesetz 508/1988);
- invalide mit vollständiger und dauerhafter Arbeitsunfähigkeit 100% und Unmöglichkeit ohne ständige Hilfe einer Begleitperson zu gehen (Gesetz 18/1980 und Gesetz 508/1988);
- invalide mit vollständiger und dauerhafter Arbeitsunfähigkeit (Artikel 2 und 12, Gesetz 118/1971): 100%;
- Minderjährige mit andauernder Schwierigkeit bei ausführen der altersgerechten Funktionen oder Hörverlust über 60 Dezibel im besten Ohr in den Frequenzen 500, 1000, 2000 Hertz (Gesetz 289/1990);
- Über 65 Jahre mit Unmöglichkeit ohne ständige Hilfe einer Begleitperson zu gehen (Gesetz 18/1980 und Gesetz 508/1988); über 65 jährige mit Bedarf einer kontinuierlicher Unterstützung, da nicht in der Lage ist, die täglichen Lebenshandlungen auszuführen (Gesetz 18/1980 und Gesetz 508/1988).
Eventuelle besondere Ausnahmen können direkt mit der Direktion bewertet werden, indem Sie telefonisch das Büro in Belluno kontaktieren oder eine E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! schicken.